Seitenbereiche
Slider: Fußball, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Alle Anforderungen fest im Griff

Slider: Tennis, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Ihr Erfolg

Ist unser Ansporn

Slider: Medaille, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Schaffen wir zufriedene Mitarbeiter

Slider: Radfahren, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Ist unser Team stets in Bestform

Sachbezugswerte 2020

Inhalt

Sozialversicherungsentgeltverordnung 

Der Bundesrat hat am 8.11.2019 die Änderungen zur Sozialversicherungsentgeltverordnung gebilligt. Gegenstand der Verordnung sind die Bezugswerte für Sachleistungen wie freie Verpflegung und Unterkunft.

Freie Verpflegung

Erhalten Arbeitnehmer (inklusive Jugendliche und Auszubildende) kalendertäglich ein Frühstück, ein Mittagessen und/oder ein Abendessen, sind für steuerliche Zwecke anzusetzen: € 1,80 bzw. jeweils € 3,40. Für Vollverpflegung gilt ein monatlicher Bezugssatz von € 258,00. Die Beträge gelten auch für die Verpflegung volljähriger Familienangehöriger. Für Familienangehörige in den Altersgruppen bis 7/14/18 Jahre gelten verminderte Sätze.

Freie Unterkunft

Für Unterkünfte an volljährige Arbeitnehmer gelten monatliche Bezugssätze zwischen € 94,00 (bei Unterbringung von mehr als drei Beschäftigten in einer Unterkunft) und € 235,00 (für individuelle Unterkünfte). Für Jugendliche und Auszubildende gelten Bezugssätze zwischen € 58,75 (mehr als drei Jugendliche) und € 199,75 (Einzelunterkunft). Für die Aufnahme eines oder mehrerer Beschäftigter im Haushalt des Arbeitgebers oder in Gemeinschaftsunterkünften betragen die Bezugswerte zwischen € 23,50 (mehr als drei Jugendliche und Auszubildende) und € 199,75 (ein Beschäftigter im Haushalt).

Pauschalsteuer

Sachbezüge müssen grundsätzlich mit den genannten Bezugswerten vom Arbeitnehmer versteuert werden, wobei sich für Arbeitgeber im Regelfall die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung ergibt.

Stand: 18. Dezember 2019

Bild: kreativ1 - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Kähler & Partner sind Ihr Steuerberater mit Standorte in Bönnigheim, Kirchheim a.N., Lauffen a.N. und Güglingen. Nutzen Sie unseren Vor-Ort-Service um von unseren Leistungen direkt an Ihrem Standort zu profiteren. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.