Seitenbereiche
Slider: Fußball, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Alle Anforderungen fest im Griff

Slider: Tennis, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Ihr Erfolg

Ist unser Ansporn

Slider: Medaille, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Schaffen wir zufriedene Mitarbeiter

Slider: Radfahren, Steuerberater Bönnigheim, Kircheim, Lauffen, Güglingen

Für Sie

Ist unser Team stets in Bestform

Homeoffice in Corona-Zeiten: Vermietung an den Arbeitgeber?

Inhalt

Vermietet der Arbeitnehmer sein Homeoffice-Zimmer an den Arbeitgeber, ist nach dem BMF- Schreiben v. 18.4.2019, IV C 1 - S 2211/16/10003:005 für die Anerkennung des Mietverhältnisses u. a. Voraussetzung, dass das Homeoffice vorrangig im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird „und dieses Interesse über die Entlohnung des Arbeitnehmers sowie über die Erbringung der jeweiligen Arbeitsleistung hinausgeht“. Der Nachweis hierfür könnte in Corona-Zeiten allerdings leicht geführt werden, wenn nämlich wegen Betriebsschließung oder Quarantäne im Unternehmen kein geeigneter Arbeitsplatz mehr zur Verfügung gestellt werden kann. Darüber hinaus dürften in Corona-Zeiten Versuche des Arbeitgebers, entsprechende Räume von fremden Dritten anzumieten, regelmäßig erfolglos bleiben. Dann kann es durchaus im betrieblichen Interesse sein, dass der Arbeitnehmer trotzdem von zu Hause aus noch tätig ist. Ist das Mietverhältnis anzuerkennen, erzielt der Arbeitnehmer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann alle Kosten seiner Wohnung anteilig als Werbungskosten gegenrechnen.

Stand: 29. April 2020

Bild: Eisenhans - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir von Kähler & Partner sind Ihr Steuerberater mit Standorte in Bönnigheim, Kirchheim a.N., Lauffen a.N. und Güglingen. Nutzen Sie unseren Vor-Ort-Service um von unseren Leistungen direkt an Ihrem Standort zu profiteren. Sie haben Fragen? Dann kontaktieren Sie uns!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.